Freelancer-Honorare vs. Angestellten-Vergütung

 

Der spannende akademie.de-Artikel Dienstleistungs-Kalkulation: realistische Stundensätze berechnen schlüsselt dieses Ergebnis nachvollziehbar auf:

1. akademie.de (bzw. das Statistische Bundesamt) gibt als durchschnittliches Brutto-Monatsgehalt eines männlichen Angestellten im Jahr 2004 in Deutschland 4.133 Euro an. Abzüglich Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben sind das weniger als 2.400 Euro, macht in einer 38-Stunden-Woche rund 14,50 Euro pro Arbeitsstunde.

2. Die Kalkulation eines selbstständigen Profitexters dagegen: Für die üblichen 13 Monatsgehälter des durchschnittlichen Angestellten muss er zum Jahresgehalt von (13 x 4.133 Euro =) 53.729 Euro den Arbeitgeber-Anteil zur Sozialversicherung von rund 20 Prozent (hier: 10.746 Euro) selbst erwirtschaften.

Der akademie-Artikel kalkuliert insgesamt sehr zurückhaltend, der empfehlenswerte Gründungsratgeber Kopfarbeit kalkulieren und verkaufen von Dr. Dorle Weyers nennt sogar realistische 40 Prozent für diverse Pflichtversicherungen – inklusive Arbeitgeberanteil.

3. Das sind also 64.475 Euro Jahresgehalt, die verdient werden wollen. Ohne sicheres Gehalt, ohne Kündigungsschutz, ohne Lohnfortzahlung bei Grippe und Beinbruch, ohne bezahlten Urlaub, ohne vermögenswirksame Leistungen und ohne Nettigkeiten wie Fahrtkostenzuschüsse oder Betriebsrente.

4. Bei 365 Kalendertagen bleiben dem Freiberufler nach Abzug der Wochenenden, Feiertage und üblichem Tarifurlaub 223 „produktive“ Tage. Ist er nie krank, liegt das tägliche Brutto-Einkommen des Selbstständigen – will er mit dem durchschnittlichen Angestellten mithalten – also bei 64.475 : 223 = 290 Euro. Macht einen Stundensatz von 36,25 Euro am 8-Stunden-Tag.

5. Dabei bekommt der Selbstständige aber längst nicht jede Arbeitsstunde bezahlt: Selbst bei guter Auftragslage ist ein Auslastungsgrad von 75 Prozent eine Traumquote. In der restlichen Zeit müssen Kunden akquiriert, Angebote oder Rechnungen geschrieben und Bücher geführt werden. Zack, liegt der vergleichbare Stundensatz schon bei 48 Euro.

Für die Punkte 4 und 5 gibt der Ratgeber von Dr. Weyers eine realistische Quote an, die nach weniger Arbeit klingt, als es de facto ist: 12 Monate leben, 10 Monate arbeiten, 5 Monate verdienen. Denn als Textarbeiter ist man zumeist auch Buchhalter, Einkäufer, Telefonzentrale, Rechenstelle, Mahnwesen und vieles mehr.

6. Dann hätte der Selbstständige da noch Investitionen wie Raummiete, Büroausstattung, Computer, Verbrauchsmaterial, Geschäftswagen, Aushilfen, betriebliche Versicherungen, Telekommunikation, Weiterbildung, Reisen und so weiter. Kalkuliert man die zurückhaltend mit 15 Prozent ein, liegt der Stundensatz bei über 55 Euro.

(Bei Weyers kommen hier noch einmal 10 Prozent für Unvorhergesehenes dazu.)

7. Selten, aber es kommt vor: Arbeitet man für Endverbraucher, schlägt auch noch die Umsatzsteuer zu Buche, die man dann nicht geltend machen kann – zurückhaltend kalkuliert kommt man so insgesamt auf einen Stundensatz von 64 Euro!

Bei all dem ist von einem Unternehmer-Gewinn, mit dem zum Beispiel das höhere Risiko abgegolten wird, ebenso wenig die Rede wie von der Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals.

Auch Mediafon vergleicht die Perspektiven von Freien und Angestellten, um eine angemessene Vergütung zu beschreiben. Beim Vergleich des Tarifgehalts eines Redakteurs bei einer Tageszeitung (Westdeutschland, monatlich 3.900 Euro, Jahresgehalt rund 57.000 Euro) mit dem Honorar eines durchschnittlichen freien Journalisten (acht Jahre Berufserfahrung, eigenes Büro) ergibt sich da:

Um auf das gleiche Jahresgehalt zu kommen, muss der Freie seine Betriebsausgaben zusätzlich verdienen. [...] Der freie Journalist braucht also ein Stundenhonorar von 68 Euro, um seinem tariflich bezahlten Redakteurskollegen finanziell gleichgestellt zu sein.

Und wer keinen Zugang zur KSK hat, muss auf das Jahresgehalt noch 20 Prozent Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung draufrechnen. Und dann kommt erst die spannende Frage: Wie viel müsste ich eigentlich mehr verdienen als die Festangestellten, damit auch mein „Unternehmerrisiko“ bezahlt wird?