Aller guten Dinge sind drei
17. November 2009
Auch wenn es manchmal seltsam aussieht: Nach der neuen Rechtschreibung ist es korrekt, wenn drei gleiche Buchstaben hintereinanderstehen. Das gilt für Konsonanten und Vokale gleichermaßen: Ob Schifffahrt, Gewinnnummer oder Teeei – um den Wortstamm zu erhalten, ist das Dreierteam notwendig. Vor der Rechtschreibreform waren drei Konsonanten nur nötig, wenn anschließend ein weiterer Konsonant folgte: Balletttruppe schrieb sich mit drei T, Ballettänzerin aber nur mit zwei. Drei aufeinanderfolgende Vokale gab es früher gar nicht.
Mit dieser Ungleichbehandlung ist es nun vorbei – die dreifache Buchstabenfolge ist Pflicht. Um dem Leser entgegenzukommen, ist allerdings eine alternative Schreibweise möglich: Bei schwer lesbaren Wörtern ist eine Trennung erlaubt. Die Hawaii-Inseln lesen sich besser als Hawaiiinseln, hell-lila besser als helllila. In diesem Sinne ziehe ich jetzt einen Schlussstrich und lasse dieses Blog nicht weiter volllaufen.
Protext-Tipp der Woche von Sabine Olschner
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